Die elektronische
Datenübermittlung erfolgt auf der Grundlage des Aufenthaltsabgabegesetzes, worin es
auszugsweise heißt:
§ 9 Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003
Meldepflicht
(4) Dem Obmann des Tourismusverbandes oder
den von ihm hiezu schriftlich Beauftragten ist innerhalb
der Betriebszeiten Einsicht in die Gästeblattsammlung,
die Verrechnungshefte bzw. die elektronisch geführten
Aufzeichnungen und in das Verzeichnis der mobilen
Unterkünfte nach Abs. 3 zu gewähren. Werden die
Meldedaten der Gäste im Sinne des § 10 Abs. 7 des
Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, zuletzt geändert
durch das Gesetz BGBl. I Nr. 98/2001,
automationsunterstützt verarbeitet, so ist ihnen Zugriff
auf die Daten zu gewähren und es sind ihnen auf
Verlangen schriftliche Wiedergaben der Meldevorgänge
auszuhändigen.
Bitte deshalb unbedingt beachten:
Die Gästemeldungen dürfen nur
die 7-stellige Hauptleistungsträgernummer
betreffen. Wenn Sie z.B. neben Zimmer auch
Appartements warten (8-stellige
Leistungsträgernummer), setzen Sie Sie sich mit
uns in Verbindung.
"Pflichtig" heißt
aufenthaltsabgabenpflichtig (in der Regel
Erwachsene, siehe Gesetze). "Befreit"
heißt aufenthaltsabgabenfrei (in der Regel
Kinder, siehe Gesetze). Beides ist getrennt
einzutragen. Bitte nicht
Gesamtnächtigungen unter "Pflichtig"
eintragen und/oder zusätzlich davon befreite
unter "Befreit".
Denken Sie daran, dass die Anzahl
der Personen immer gleich oder kleiner sein muss,
als die Anzahl der Nächte (Nächte sind Personen
multipliziert mit der Anzahl der Aufenthaltstage).
Widrigenfalls ist der Speichern-Button gesperrt!
Ein Gast, der im Vormonat angereist war, ist im
Folgemonat als 0 Personen und z.B. 14 Nächten
einzutragen. Hierbei muss gewährleistet sein,
dass im Vormonat für das gleiche Herkunftsland
bereits Personen und Nächte eingegeben wurden.
Kontrollieren Sie alle Ihre
Eingaben und den Überweisungsbetrag (Abgabe in
EURO Total). Er wird errechnet aufgrund Ihrer
derzeitigen Kategorisierung (siehe Erklärung der
Bezeichnung "Taxe").
Änderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen,
nachträgliche Korrekturen abgerechneter Monate
ist nicht möglich. Sie können fehlerhafte
Angaben mit dem Bleistift-Symbol rechts
korrigieren oder die Zeile mit dem Kreuz-Symbol
löschen, sofern noch "nein" bei "abgerechnet"
steht.
Drucken Sie die Abrechnung aus
oder exportieren Sie Daten als Exceltabelle (so
sehen Sie auch alle eingegebenen Herkunftsländer
auf einen Blick). Heben Sie diese Nachweise auf,
damit Sie die Abrechnung notfalls faxen oder
mailen können. Zum Nachweis der Nächtigungen
benötigen Sie neben der Gästeblattsammlung auch
ein Verrechnungsheft oder elektronisch geführte
Aufzeichnungen.
Laut Tourismus-Statistik-Verordnung
2002 sind die Daten bis spätestens 5.
des Folgemonats an uns zu übermitteln. Bitte
sorgen Sie deshalb dafür, dass im Urlaubs- oder
Krankheitsfall eine Vertretung für die
Übermittlung der Daten bereit steht. Wenn in
einem Monat keine Nächtigungen vorliegen, ist
dies per E-Mail an u.a. Adresse gesondert
mitzuteilen. Während der Abrechnung ist das
Meldewesen im Hotelclient deaktiviert. Bei
Serverausfall (Meldung im Browser: Die Seite kann
nicht angezeigt werden) ist eine
Fristverlängerung nach telefonischer
Rücksprache möglich.
Kontaktieren Sie bei jeglichen Problemen
sofort:
Innsbruck Tourismus, Abt. Statistik,
Tel.: 0043 (0)512 377 332 , FAX: 377 332 7
(tel. Support Mo-Fr 8.00-18.00, Sa 9.00-12.00) http://www.innsbruck.info
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