Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer

Aufenthaltsabgabenhöhe im Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer


Aufgrund des §6 (2-4) des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003

und laut Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 3. 2. 2009 (IIc- 17/3018/176) veröffentlicht im Boten für Tirol 7/2009 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer wurde die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung ab 1. 5. 2009

      1. in Freizeitwohnsitzen in der Gemeinde Axams und im Ortsteil Kühtai der Gemeinde Silz einschließlich des Gebietes der Zirmbachalm der Gemeinde Stams mit € 1,-, im übrigen Gebiet mit € 0,90 festgesetzt.

      2. a) In der Stadtgemeinde Innsbruck, in den Marktgemeinden Rum, Völs und Zirl, in den Gemeinden Aldrans, Ampass, Birgitz, Ellbögen, Götzens, Gries im Sellrain, Grinzens, Kematen in Tirol, Lans, Mutters, Natters, Oberperfuss, Patsch, Ranggen, Rinn, Sellrain, Sistrans, St. Sigmund im Sellrain, Unterperfuss sowie der Grundstücke Nr. 1/1 und 642 GB 81128 Schönberg der Gemeinde Schönberg im Stubaital in

        1. Beherbergungsbetrieben der Kategorie mit 5, 4 und 3 Sternen mit € 1,-,

        2. Beherbergungsbetrieben der Kategorie mit 2 Sternen und 1 Stern, Privatunterkünften, Jugendherbergen, Campingplätzen mit € 0,90.

        Ergänzend weisen wir darauf hin, dass im oben festgelegten Verbandsgebiet für Beherbergungsbetriebe ohne Kategorisierung eine Aufenthaltsabgabe von € 0,90 je Nächtigung gilt, sofern es sich nicht um Hotelbetriebe handelt, die nach ihrer Ausstattung und Preisgestaltung der Kategorie der 3 bis 5-Sterne-Betriebe zuzuordnen wären. In diesen Fällen beträgt die Aufenthaltsabgabe € 1,00 je Nächtigung
        .

        b) Im Ortsteil Kühtai der Gemeinde Silz einschließlich des Gebietes der Zirmbachalm der Gemeinde Stams

      1. für die Sommersaison 1.5.-31.10. mit € 1,-,

      2. für die Wintersaison 1.11.-30.4. mit € 1,65,

        c) in der Gemeinde Axams mit € 1,-

Weitere Informationen unter www.innsbruck.info/ibk oder www.tirol.gv.at

Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
Abt. Meldewesen
Dorfstr. 22
6082 Patsch

Österreich
Tel.: 0043 (0)512 377 332
(tel. Support Mo-Fr 8.00-13.00 & 14.00-18.00, Sa 9.00-12.00)

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